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Tel.: 0151 / 106 110 10 • Tel.: 09171 / 890 82 60 • Fax : 09171 / 890 82 61

91154 Roth

Eckersmühlener Hauptstraße 56

Kfz-Techniker - Meister

Joachim Kulka

Sachverständigen - Büro

Gutachten-Franken

Schadensgutachten

Haftpflichtschaden

Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Gutachter muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.

 

Aber vergessen Sie nicht, dass sie als Geschädigter in der Beweispflicht sind !

 

Schadenkalkulation bei Bagatellschaden
Bei einer Schadenhöhe von ca. 750 € werden in der Regel keine Gutachten erstellt. Um seine Ansprüche gegenüber den Schädiger/Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenkalkulation eines Sachverständigen Ihrer Wahl.

Unser Tipp:

Eine Schadenhöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen relativ schnell erreicht. Oftmals werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen ihres Vertrauens.

Kaskoschaden

Gerne erstellen wir für Sie Schadengutachten nach einem Kaskofall. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die BVSK-Honorartabelle zugrunde. Lassen Sie sich doch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben oder fragen Sie uns. Wir antworten Ihnen gerne . Bei Vorlage dieser Freigabe, rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab.

 

Unser Tipp:
Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,-- ‚€ wird es von den Versicherern gerne gesehen, wenn lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird. Bieten Sie dies, bei einer telefonischen Anfrage, Ihrem Kaskoversicherer an und Sie werden, in der Regel, eine Kostenübernahmeerklärung erhalten.

Kostenvoranschlag


Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750,00 € (Schadenminderungspflicht) liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag. Für diese Schäden bieten wir Ihnen einen preiswerten Kostenvoranschlag in Höhe von 80,00 Euro inkl. MwSt. an.

 

Unser Tipp:
Auch ist die Beweiskraft des Kostenvoranschlages einer Werkstatt in einem Streitfall nicht sehr aussagekräftig. 

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